Foto: DfHV

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„Manchmal ist es schon erstaunlich, zu welchen neuen Erkenntnissen Institutionen wie das Umweltbundesamt oder die Verbraucherzentralen kommen, auch wenn die mit der Realität nichts zu tun haben“, kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV), Dr. Andreas Brügger, die neuesten Veröffentlichungen der beiden Institutionen.

So schreibe das UBA z.B., dass strenge Vorgaben des Handels an das Aussehen und die Größe von Obst und Gemüse die Umwelt belaste, denn häufig müssten dafür zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden. „Das ist eine Verdrehung der Tatsachen. Anforderungen an Aussehen oder Größe werden durch die gesetzlichen EU-Vermarktungsnormen definiert, nicht durch irgendwelche Vorgaben des Handels“ so Brügger. Pflanzenschutzmittel werden nicht zur Veränderung des Aussehens entwickelt, sondern schützen die Pflanze vor Krankheiten und Schaderregern. Mit Düngemitteln gebe man dem Boden die Nährstoffe, die Pflanzen zum Wachstum brauchten.
Aber auch bei weiteren Punkten fehle es an Sachkenntnis. So werde behauptet, dass Obst und Gemüse, das den Handelsvorgaben nicht entspreche, den Erzeugerbetrieben in der Regel nicht abgenommen werde. „In der Realität darf nämlich Obst und Gemüse, das den EU-Vermarktungsnormen nicht entspricht, gar nicht erst nicht gehandelt werden. Das gilt in der EU auf allen Vermarktungsstufen.' Und wenn der Handel auf die Einhaltung der Gesetze verzichte, mache er sich strafbar. „Ein einfaches Telefongespräch mit einer anderen Bundesbehörde hätte dem UBA geholfen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zuständig für die genannten Normen und hätte auch die landwirtschaftlichen Utopien des UBA korrigieren können.“

Besonders bedauerlich, so Brügger, sei allerdings, dass es Mitte Januar, also vor der Veröffentlichung, mit dem Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen ein Dialogforum unter Beteiligung der Branche gegeben habe, auf dem Experten aus Agrarwirtschaft und Handel einstimmig auf diese und weitere falsche Sachverhalte hingewiesen haben. „Man fragt sich wirklich, ob man sich an solchen Alibi-Veranstaltungen überhaupt noch beteiligen sollte, wenn die Ergebnisse vorher schon feststehen – ob sie nun falsch sind oder nicht“, stellt Brügger abschließend in den Raum.