Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts können Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen. Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt die Forderung des Gerichtes, bei der Umsetzung dieses Verbots den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.Der ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer erklärt dazu in einer Mitteilung: „Für viele Unternehmen des Gartenbaus sind Aufträge in Innenstädten existenziell. ...
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