Das Europaparlament wird sich am 23. April mit der Novelle des EU-Saatgutrechts befassen und über seine Verhandlungsposition abstimmen. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten werden indes erst in der kommenden Legislaturperiode beginnen. Vorher muss das neu gewählte Parlament entscheiden, ob es die bestehende Position übernehmen oder nochmals Hand daran anlegen will.

Fahne Europa

Image: Europäische Kommission

Das Europaparlament sollte noch weiter an seiner Position für die Verhandlungen zur Novelle der europäischen Saatgutverordnung feilen. Das haben Verbände der deutschen Saat-, Pflanzgut- und Kartoffelwirtschaft sowie des Gartenbaus gefordert. Aus ihrer Sicht müssen die Empfehlungen des Landwirtschaftsausschusses im Plenum zurückgewiesen werden. Würde der Bericht in der vorliegenden Form verabschiedet, käme es nicht nur zu zusätzlichen bürokratischen Hürden, sondern auch zum Aufbau von Parallelmärkten und somit zu einer Gefährdung der Qualität und Lieferbarkeit von Saat- und Pflanzgut insgesamt, warnt das Bündnis.

Ziele in Bereichen wie Nachhaltigkeit, Biodiversität und Ernährungssicherheit würden nicht gestärkt, sondern langfristig sogar gefährdet. Laut den Verbänden würden die Sortenzulassung und Saatgutzertifizierung „massiv geschwächt“, sollte sich das Europaparlament auf Basis der derzeitigen Ausschussempfehlungen im Trilog durchsetzen. Bereits der ursprüngliche Kommissionsvorschlag werde „in weiten Teilen“ negativ beurteilt.

Unterzeichnet haben den Appell die Bundesverbände Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Deutscher Saatguterzeuger (BDS) und der VO-Firmen (BVO). Neben dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV), dem Verband Der Agrarhandel (DAH) und der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (UNIKA) sind auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die Bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände (BayPMuc) an Bord. AgE