Die EU und das Königreich Marokko haben vereinbart, eine gemeinsame Erklärung zur Durchführung der Protokolle 1 und 4 des Assoziationsabkommens einzufügen, wonach 'Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der marokkanischen Zollbehörden unterliegen, die gleichen Handelspräferenzen genießen wie die von der EU für die unter das Assoziationsabkommen fallenden ...
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