Nach dem Verbot des Einsatzes der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl werden in naher Zukunft auch „niedrigste nachweisbare Rückstände“ davon in Nahrungs- und Futtermitteln aus der Europäischen Union sowie bei importierten Waren unzulässig sein. Dafür hat sich am 18. Februar eine qualifizierte Mehrheit von 23 EU-Staaten, darunter Deutschland, im Ständigen Ausschuss ...
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