Dafür soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden und das Umweltbundesamt wird die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pflanzenschutzmittelfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt laut Bundesumweltministerium nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für ...
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