'Eine solch öffentliche Auseinandersetzung kann sich auf das Image Südafrikas als respektierter und vertrauenswürdiger globaler Partner negativ auswirken. Deshalb bedauern wir dieses Vorgehen. Dies ist eine ‚private‘ Geschäftsangelegenheit und sollte als solche behandelt werden', heißt es dazu. Hortgro bestätigte seine grundsätzliche Unterstützung und Anerkennung internationaler Konventionen und Gesetze, an denen sich alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz von geistigem Eigentum und Züchterrechten orientieren. Darüber hinaus werde das Recht respektiert, die Vermarktungs- und Handelsbedingungen der Produkte zu kontrollieren und zu regulieren, einschließlich der Erhebung von Lizenzgebühren. „Solche Vereinbarungen müssen aber fair, klar und vor der Anpflanzung von verwandtem Pflanzenmaterial formell vereinbart sein“, so Hortgro. Südafrikanische Produzenten und andere Interessenvertreter sollen weiterhin die rechtlichen Vereinbarungen und internationalen Übereinkommen über geistiges Eigentum und damit zusammenhängende Fragen respektieren und einhalten. Die Inhaber von geistigem Eigentum und Züchterrechten sollen auch weiterhin darauf vertrauen, dass die südafrikanische Branche ihre Rechte respektiere und den fortgesetzten Zugang zu den neuesten Technologien, Genen, Innovationen und Pflanzenmaterial aus weltweiten Quellen begrüße.