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In den seit Oktober andauernden Gesprächen mit den Gesellschaftern der Neurather Gärtner hat sich nach erfolgter Abstimmung mit der zuständigen Behörde ein Sachstand ergeben, der eine Adjustierung der Zusammenarbeit zwischen Landgard und den Neurather Gärtnern sowie der von ihnen gegründeten eigenen Vermarktungsgesellschaft Vitarom GmbH erforderlich macht, wie die Erzeugergenossenschaft mitteilt.

Der für Förderthemen zuständige Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen formuliert in einer Stellungnahme, dass eine Vermarktung durch die Neurather Gärtner bzw. die Vitarom GmbH ab dem 01. Juni 2021 nur an Kunden zulässig ist, bei denen Landgard bisher nicht als Lieferant gelistet ist, ein Auslagerungsvertrag nur mit dieser Maßgabe möglich ist. Ein von dieser Vorgabe abweichendes Handeln wäre fördermittelwidrig. Ein Auslagerungsvertrag nach diesen Maßgaben ist aktuell bei Landgard in Vorbereitung und wird der Vitarom GmbH zugestellt. Alle Bestandskunden werden zukünftig – wie gewohnt – über Landgard vermarktet bzw. fakturiert, heißt es weiter.
„Nach Gesprächen in den vergangenen Wochen und Monaten herrscht auf Basis der behördlichen Stellungnahme jetzt Klarheit darüber, wie die Zusammenarbeit mit den Neurather Gärtnern auszusehen hat, damit sie GMO-konform ist und unseren genossenschaftlichen Grundsätzen entspricht. An der Umsetzung der behördlichen Vorgaben wird bereits gearbeitet“, erklärt Robert Sauer, Vorstand der Landgard eG.
Die Mitgliedschaft der Neurather Gärtner in der Landgard eG ist bis Ende 2021 mit den damit verbundenen Leistungen und Pflichten für beide Seiten vertraglich geregelt. Eigene vertriebliche Aktivitäten der Neurather Gärtner parallel zur bestehenden Mitgliedschaft in der Landgard eG hatte die Genossenschaft ohnehin stets ausgeschlossen und alternative Wege aufgezeigt, die jedoch abgelehnt wurden. Eine Kündigung für 2022 ist bis zum 30. Juni 2021 möglich. „Als Erzeugergenossenschaft werden wir alle vertraglichen Vereinbarungen erfüllen. Dabei fühlen wir uns insbesondere auch den bestehenden Lieferzusagen an den Handel verpflichtet. Und wir vertrauen darauf, dass die Neurather Gärtner als Mitglieder der Genossenschaft dies hinsichtlich ihrer Anlieferungs- und Vermarktungspflichten ebenfalls so handhaben“, so Sauer weiter.