An teilnahmeberechtigten Einrichtungen könnten im Rahmen des Programms pro Woche für jeden Schüler der teilnehmenden Einrichtungen zwei Portionen frisches Obst und Gemüse beziehungsweise Trinkmilch, laktosefreie Milch oder Joghurt angeboten werden. Die Versorgung mit den kostenlosen Produkten erfolge durch in Sachsen zugelassene Lieferanten. Interessierte Erzeuger, Direktvermarkter sowie Einzel- oder Großhändler können nach Angaben des Agrarressorts beim zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einen Antrag auf Zulassung als Lieferant stellen. Neben der kostenlosen Verteilung müssten die teilnehmenden Einrichtungen begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen, die das Ernährungswissen und die Kompetenzen der Kinder beim Umgang mit Lebensmitteln förderten. Die Basis dafür bildeten der sächsische Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen und die schulartbezogenen Lehrpläne. Das Agrarressort wies zudem darauf hin, dass auch Einrichtungen, die im laufenden Schuljahr bereits am Programm teilnehmen, erneut eine Bewerbung einreichen müssten, wenn sie im Schuljahr 2019/20 erneut partizipieren wollten. (www.schulobst-milch.sachsen.de) AgE