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Über die bestehende Zulassung darf Finalsan (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Bekämpfung von Wurzelschossern und Stammausschlägen in Stein- und Kernobst eingesetzt werden, bezieht sich QS auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2018.
Im gleichen Zeitraum darf auch das Pflanzenschutzmittel Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern in Steinobst zum Einsatz gebracht werden. Bei Kernobst ist eine Verwendung von Beloukha zwischen dem 5. Juni und 3. Oktober 2018 zulässig.