Seit dem 1. Januar 2020 sind die Anforderungen für den Onlinehandel in einem Zusatzmodul für die Systempartner im Lebensmitteleinzelhandel zusammengefasst. Das Zusatzmodul muss von allen Systempartnern, die QS-Ware überwiegend online anbieten, erfüllt werden, teilte das Unternehmen mit.Das Modul kann darüber hinaus von allen QS-Systempartnern im Lebensmitteleinzelhandel, die den Bereich des ...
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