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Seit dem 1. Januar 2020 sind die Anforderungen für den Onlinehandel in einem Zusatzmodul für die Systempartner im Lebensmitteleinzelhandel zusammengefasst. Das Zusatzmodul muss von allen Systempartnern, die QS-Ware überwiegend online anbieten, erfüllt werden, teilte das Unternehmen mit.

Das Modul kann darüber hinaus von allen QS-Systempartnern im Lebensmitteleinzelhandel, die den Bereich des Onlinehandels zusätzlich mit auditieren lassen möchten, in der Datenbank ausgewählt werden. Durch die Zusammenführung der spezifischen Anforderungen für den Onlinehandel in einem Zusatzmodul werden die Leitfäden im Lebensmitteleinzelhandel Fleisch sowie Obst, Gemüse und Kartoffeln verschlankt. Dementsprechend wurden auch die QS-Checklisten im Lebensmitteleinzelhandel angepasst und stehen in der neuen Version seit dem 01. Januar 2020 auf der QS-Homepage zur Verfügung.