2021-10-05T08:39:56
Da eine Auditdurchführung vor Ort in Einzelfällen auch noch im Herbst 2021 wesentlich erschwert oder gar unmöglich sein kann, wird die Möglichkeit zur Durchführung von Remote-Kontrollen bis auf Weiteres fortgesetzt.Die Durchführung von Remote-Kontrollen stellt eine Ausnahmeregelung dar, um die Lieferberechtigung von Betrieben und die Integrität des QS-Systems auch dann noch ...
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