Einer der wichtigsten Aspekte stufenübergreifender Qualitätssicherung ist die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Aus diesem Grund sind nach Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Lebensmittelunternehmen dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit der von ihnen empfangenen und in Verkehr gebrachten Ware zu gewährleisten und ihre Waren dem Lieferunternehmen und dem Empfängerunternehmen eindeutig zuordnen zu ...
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