Das Infoblatt kann auf der QS-Unternehmensseite in einer deutschen, englischen und spanischen Version angesehen und heruntergeladen werden. „Vor der erstmaligen Bestätigung der Registrierung von Erzeugern mit Option 2-Zertifikat findet eine Beratung des Bündlers durch QS statt. Alle weiteren mit der Registrierung einhergehenden Aufgaben des Bündlers sind in der Anlage 14.1 zum Leitfaden Bündler Landwirtschaft/Erzeugung festgehalten“, teilt der Bonner Systemgeber mit.