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Die Notfallzulassung für den Einsatz von Tutavir gilt für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Phthorimaea operculella granulovirus zur Bekämpfung von Tomaten-Miniermotten (Tuta absoluta) an Tomaten eingesetzt werden. Detaillierte Informationen zur befristeten Notfallzulassung von Tutavir sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden sich unter www.bvl.bund.de.