Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, gilt eine Abverkaufsfrist bis 31. Januar 2021 und eine Aufbrauchfrist bis 31. Januar 2022. Sind danach noch Reste vorhanden, müssen diese entsorgt werden. Auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gilt der Widerruf inklusive Fristen.