Mit der Verlängerung des sogenannten Baumschulerlasses bleibt Baumschulbetrieben eine verwaltungsarme Bewertungsmethode zur Ermittlung des Wertes ihrer Kulturen zunächst erhalten. Eine weitere Verlängerung ist bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/2023 bzw. des Kalenderjahres 2023 vorgesehen, wenn ab dem Kalenderjahr 2021 statistisch repräsentative Daten von Baumschulbetrieben der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn sich ausreichend Baumschulbetriebe am Betriebsvergleich Gartenbau beteiligten, heißt es weiter.