Am 1. März wurde die Ergänzung zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht, wonach Hersteller von verderblicher Ware für den Garten- und Gemüsebau sowie Zierpflanzenerzeuger die Sonderregelung für Einzelhändler in Anspruch nehmen können. „Wir habend wiederholt unsere Sachargumente vorgetragen und uns für Nachbesserungen bei den Regelungen der Überbrückungshilfe III eingesetzt“, erläutert ZVG-Generalsekretär Bertram ...
Already a registered user or member? SIGN IN HERE
To continue reading, register today for free access Register now

Already a registered user or member? SIGN IN HERE