Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) sieht sich mit seinem Modell einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage nach der Studie des Thünen-institutes (TI) zur Risikovorsorge bestätigt. Das Modell einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage hatte die Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft mbH (GUB) im Auftrag des ZVG entwickelt. Dabei wird u.a. die Bildung eines Kontos bei einem Finanzinstitut vorausgesetzt. „Diese Kritik ...
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