Anträge auf Finanzhilfen für Frostschäden in Rheinland-Pfalz jetzt möglich

In Rheinland-Pfalz können Obstbaubetriebe ab sofort bis zum 31. August Finanzhilfen für existenzbedrohende Schäden durch die Spätfröste im April dieses Jahres beantragen. Nach Angaben des Mainzer Landwirtschaftsministeriums vom vergangenen Mittwoch (2.8.) hatte das Land Ende Juli im Staatsanzeiger die Frostschäden im Obstbau als Elementarschadensereignis anerkannt.

Damit seien die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung der Hilfen geschaffen worden. Nun müssten die Anträge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Anerkennung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier vorgelegt werden. Grundlage für die Anträge seien die bereits durch die Betriebe bei der ADD vorgenommenen Schadensmeldungen, erklärte das Ministerium. Dabei würden nur Meldungen berücksichtigt, die bereits bis zum vorvergangenen Freitag (28.7.) vorgelegen hätten. Im Rahmen der Elementarschadensverordnung können den betroffenen Betrieben in Rheinland-Pfalz Beihilfen bis zu 10 000 Euro gewährt werden. Für darüber hinausgehende Schäden besteht die Möglichkeit eines Darlehens, dessen Bedingungen von den zuständigen Ministerien festgelegt werden. Voraussetzung für die Hilfen ist die Einstufung des ursächlichen Ereignisses als „außergewöhnliches“ Elementarereignis von „überörtlicher Bedeutung“, wie beispielsweise eine Naturkatastrophe oder widrige Witterungsverhältnisse. Die Schäden dürfen nicht versicherbar sein und müssen 3 000 Euro übersteigen. Der Antragsvordruck steht auf der Internetseite der ADD bereit. (add.rlp.de) AgE