In Rheinland-Pfalz können Obstbaubetriebe ab sofort bis zum 31. August Finanzhilfen für existenzbedrohende Schäden durch die Spätfröste im April dieses Jahres beantragen. Nach Angaben des Mainzer Landwirtschaftsministeriums vom vergangenen Mittwoch (2.8.) hatte das Land Ende Juli im Staatsanzeiger die Frostschäden im Obstbau als Elementarschadensereignis anerkannt. Damit seien die formellen Voraussetzungen ...
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