Mit den jetzt beschlossenen Verhandlungsrichtlinien werden alle Bereiche abgedeckt, die für die Verhandlungen von Interesse sind, darunter die zukünftigen Handelsbeziehungen sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Briten. Mit Nachdruck wird in den Leitlinien vor allem die Absicht der EU betont, eine umfassende und ehrgeizige Handelsvereinbarung mit Großbritannien erreichen zu wollen. Dabei dürften beide Seiten einen gewissen Zeitdruck verspüren, denn nach aktuellem Stand müssen die Verhandlungen bis Jahresende abgeschlossen sein, sofern nicht der mit dem Austrittsabkommen eingerichtete Gemeinsame Ausschuss den Übergangszeitraum vor dem 1. Juli 2020 um ein oder zwei Jahre verlängert. Sollte das Übergangsabkommen vor einem Handelsvertrag auslaufen, drohen Zölle und weitere Einschränkungen im Handel zwischen der EU und ihrem ehemaligen Mitgliedstaat. AgE