Foto: Natika/AdobeStock

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 31. März bis zum 29. Juli 2022 festgelegt.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Fungizid mit dem Wirkstoff Metalaxyl gegen Auslaufkrankheiten und Falschen Mehltau (Frühbefall) zur Saatgutbehandlung bei Buschbohnen, Radieschen und Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Speisezwiebeln, Möhren, Stangenbohnen und Beten eingesetzt werden.