Am 26. Januar 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Pflanzenschutzmittel Metrone SC (GP-Nr. 008581-00/005) die Genehmigungen für den Parallelhandel widerrufen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, gehe der Widerruf auf einen Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer zurück.

Rote Bete

Rote Bete

Image: lars/AdobeStock

Von dem Widerruf sei auch das nachfolgende, für den Gemüsebau zugelassene Referenzmittel, betroffen: Synergie Generics Metamitron (Anwendungsnr.: 00A235-00/00-004, Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unlräutern an Roter, Weißer und Gelber Beete)

Das BVL weise darauf hin, dass der Widerruf nur für das Pflanzenschutzmittel mit der angegebenen GP-Nummer und somit auch betreffende Referenzmittel gelte. Metrone SC und Synergie Generics Metamitron seien hierdurch nicht mehr verkehrsfähig und dürfen auch nicht mehr zur Anwendung kommen. Das BVL habe für beide Fälle eine sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe.