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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Madex Primo (Wirkstoff: Cydia pomonela Granuovirus Isolat V14) erteilt.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella L.) an Kernobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Madex Primo ist im Zeitraum vom 10. Mai bis zum 6. September 2023 gültig.