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Demnach ist zum einen die Anwendung von Fonganil Gold zur Bekämpfung von Falschen Mehltau an Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus auf versiegelten Flächen sowie an Tomaten zur Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus im Zeitraum vom 9. Februar bis zum 8. Juni 2023 zulässig.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, ist die Anwendung von Fonganil Gold auch gegen Phytophthora-Wurzel/Stängelfäule an Tomaten bei der Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus erlaubt. Die Notfallzulassung für diese Anwendung gilt für den Zeitraum vom 8. Februar bis zum 7. Juni 2023.