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Mit Bescheid vom 13. April 2023 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ruhen der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Professional (Wirkstoff Prosulfocarb, Zulassungsnummer 00A424-00/01) zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern an mehreren Kulturen angeordnet.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, sind von der Anordnung die nachfolgenden Anwendungen betroffen:

· Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree (Anwendungsnummer: 00A424-00/01-001)
· Speisezwiebel (Anwendungsnummer: 00A424-00/01-002)
· Bleichsellerie (Anwendungsnummer: 00A424-00/01-003)
· Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie (Anwendungsnummer: 00A424-00/01-004)
· Knollensellerie (Anwendungsnummer: 00A424-00/01-006)
· Schwarzwurzel, Meerrettich (Anwendungsnummer: 00A424-00/01-009)

Im Zuge der Anordnung wird seitens des BVL auch die Erweiterung der Zulassung des o.g. Pflanzenschutzmittels für die Anwendung 00A424-00/01-005 (einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbohne) zurückgenommen.

Die Anordnung des Ruhens sowie die Teilrücknahme der Zulassung gelten mit sofortiger Wirkung, wodurch das Pflanzenschutzmittel Professional seit dem 13. April 2023 in den genannten Anwendungen nicht mehr angewendet werden darf. Anderen Anwendungen des Mittels bleiben von den Entscheidungen unberührt.