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Mit Wirkung zum 20. Dezember 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Zulassungsnummer: 007030-00, Wirkstoff Abamectin) für mehrere Anwendungen widerrufen.

Der Teilwiderruf von Vertimec Pro liege darin begründet, dass die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff Abamectin gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 überprüft und im Zuge des Verordnungsentwurfs SANTE/11316/2021 seitens der EU Kommission herabgesetzt wurden. Da hierdurch die festgelegten RHG für diese Anwendungen nicht sicher eingehalten werden können, wurden diese widerrufen.