Nach einer am 13. September veröffentlichten Fachmeldung des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird für die betroffenen Pflanzenschutzmittel bis spätestens zum 14. Dezember 2021 die Anwendungsbestimmung NG362* (innerhalb eines Dreijahreszeitraumes darf auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit max. 850 g Terbuthylazin/ha durchgeführt werden) zur Eingrenzung der maximalen Aufwandmenge ...
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