Foto: New Africa – AdobeStock

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Die Lage im Gastgewerbe bleibt trotz der stufenweisen Öffnungen der Betriebe angespannt. Im Juni verzeichneten die Hotels und Restaurants Umsatzeinbußen von 35,7 % im Vergleich zum Juni 2019. Das geht aus einer aktuellen Branchenumfrage hervor, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) jetzt veröffentlicht hat.

„Kaum eine Branche war von den massiven Corona-Einschränkungen so hart betroffen wie das Gastgewerbe“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Nach insgesamt neun Monaten Lockdown erholen sich die Betriebe nur langsam von den verheerenden Folgen der Pandemie.“ Dabei gebe es große Unterschiede zwischen den einzelnen Betriebstypen. In der Gastronomie weisen DEHOGA zufolge mit 29,8 % die speisengeprägten Betriebe wie Restaurants, Imbisse und Eisdielen die geringsten Umsatzverluste auf. In der getränkegeprägten Gastronomie betragen die Einbußen überproportionale 41,9 %. Am stärksten unter den Corona-Folgen leidet weiterhin u.a. das Eventcatering mit 72,9 %.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass sich relevante Teile der Branche mit immer noch hohen zweistelligen Verlusten im Existenzkampf befinden“, sagt Zöllick. Es stehe zu befürchten, dass diese Betriebe auch im dritten und vierten Quartal mit erheblichen Umsatzverlusten konfrontiert seien. „Deshalb begrüßen wir einmal mehr die aktuelle Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, sich für die Verlängerung der Überbrückungshilfe III einzusetzen.“ Mit Blick auf die Krisenfolgen habe der DEHOGA bereits mehrfach eine Verlängerung der Überbrückungshilfe für betroffene Betriebe bis Jahresende angemahnt.

Mit den Krisenfolgen werde die Branche noch lange zu ringen haben. So rechnen die Unternehmer der Umfrage zufolge damit, dass erst in zwölf Monaten wieder Normalbetrieb wie vor der Krise in ihren Betrieben herrscht. Zu den finanziell größten Herausforderungen für die Betriebe würden aktuell die Rückzahlung von Hausbank- und KfW-Krediten, die möglicherweise drohende Rückzahlung von Soforthilfen sowie fällige Zahlungen gestundeter Mieten und Pachten, von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zählen.