Bayerische Obstbauern, die aufgrund des Frosteinbruchs vom 19. bis 21. April dieses Jahres schwere Ernteeinbußen erlitten haben, können im Rahmen des Frostbeihilfeprogramms der Landesregierung jetzt einen finanziellen Ausgleich beantragen, berichtet AgE. Die betroffenen Obstbauern sollen sich an das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Antragsfrist läuft ...
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