Die Anteilseigner hatten im Zuge der Privatisierung des Konzerns im Jahr 2013 Klage eingereicht, weil dem Buy-out durch den 93-jährigen Geschäftsführer aus ihrer Sicht irreführende Informationen den Wert der Dole-Aktie betreffend vorausgegangen waren. Dadurch sei der Wert der Anteile niedriger dargestellt worden als er tatsächlich gewesen sei. Diese Argumentation erkannte ...
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