Die Förderung des Kombinierten Verkehrs, die Gleisanschlussförderung sowie die Anlagenpreisförderung für den Einzelwagenverkehr können zur Erreichung der Ziele beitragen. Insbesondere die im Bundeshaushalt zusätzlich bereitgestellten Mittel müssen jetzt zügig in den Ausbau zusätzlicher Strecken für den Schienengüterverkehr sowie in dessen Digitalisierung investiert werden. „Eine robuste Infrastruktur ist essenziell für das Gesamtsystem Schiene, aber noch keine Gewähr für Wachstum der Güterverkehrsmengen“, so DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Für eine bessere Planbarkeit von Lieferketten, darf sich der Deutschlandtakt nicht allein auf die Optimierung des Personenverkehrs beschränken und der Schienengüterverkehr nicht länger auf dem organisatorischen Abstellgleis des Gesamtsystems Schiene stehen bleiben. Richtig ist aus Sicht der Speditions- und Logistikbranche als bedeutende Kundengruppe der Schiene deshalb auch der politische Prüfauftrag, die eisenbahnrechtliche Haftung sowohl der Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch der Infrastrukturbetreiber bei Schlechtleistung auszudehnen.
Bei einer Pünktlichkeitsquote des Schienengüterverkehrs von bestenfalls 60 %, Stornierungen ganzer Zugverbindungen bis hin zu weiträumigen Totalausfällen der Schieneninfrastruktur ohne Plan B treffen Speditionen Entscheidungen wieder eher zu Gunsten der Straße. 35 % aller im DSLV organisierten 3.000 Speditionen und Logistikbetriebe nutzen den Kombinierten Verkehr, befrachten Güterbahnen oder sind an Schienengüterverkehrsunternehmen direkt beteiligt. „Damit dieser Wert nicht sinkt, muss nicht nur die Qualität in den kommenden Jahren sprunghaft verbessert werden, zur Durchsetzung der Leistungszusagen müssen auch die Kundenrechte - wie bereits im Personenverkehr etabliert - durch Ersatzansprüche im Schienengüterverkehr gestärkt werden', so Huster.