Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), verkürzt Lieferkettengesetz, in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, sogenannte Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. 2024 sinkt die Grenze auf Unternehmen mit 1.000 Beschäftigte. Konkret geht es dabei bspw. um die Bekämpfung von Kinderarbeit und Sklaverei sowie ...
Already a registered user or member? SIGN IN HERE
To continue reading, register today for free access Register now

Already a registered user or member? SIGN IN HERE