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Der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherung EFSA liegt ein Antrag einer Gruppe von 119 Abgeordneten des Europaparlaments, der französischen Assemblée Nationale und des Senats in Paris vor, dass in die Zulassung für Pflanzenschutzmittel zukünftig alle Inhaltstoffe aufgenommen werden sollen. Ziel ist es, mögliche Wechselwirkungen und Cocktail-Effekte zwischen den verwendeten Substanzen einzukalkulieren.

Auf Anregung der Umweltorganisation Générations Futures sollen darüber hinaus bei einer Verlängerung der Zulassungen auch Studien über eine eventuelle Giftigkeit der Produkte berücksichtigt werden. Bereits im Dezember 2018 hatte der Sonderausschuss des Europaparlaments zur Pflanzenschutzmittelzulassung in seinem Abschlussbericht mehr Transparenz gefordert. Eine im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichte Studie hatte in einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln die Präsenz von nicht deklarierten toxischen Wirkstoffen beklagt. In dieser Untersuchung heißt es, die Zulassungsbehörden hätten in ihren Bewertungen die sich aufsummierende Wirkung der Inhaltstoffe und eventuelle Wechselwirkungen nicht beachtet. Die EFSA verweise in Bezug auf die Risikobewertung auf die Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten. Die ANSES, die Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, das französische Amt für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit, prüfe nur die Toxizität, aber nicht die Langzeitwirkung. i.e.