Foto: uschi dreiucker/pixelioBisherige Maßnahmen der Europäischen Union zum Artenschutz haben den Wildbestäubern „keinen Schutz geboten“. Dieses Fazit zieht der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem vorgelegten Bericht. Einen wesentlichen Grund dafür sehen die Prüfer in dem Umstand, dass wichtige EU-Politikbereiche, darunter die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), keine spezifischen Verpflichtungen zum Schutz dieser ...
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