Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-weit verbreitete Praxis der Notfallzulassungen von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft für unzulässig erklärt. Umweltorganisationen hatten diese Praxis in Belgien und Österreich beklagt. Durch das Urteil wird etwa die Hälfte der von EU-Mitgliedsstaaten zurzeit gewährten Notfallzulassungen hinfällig, so die Aurelia Stiftung.
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