Die neue Verordnung zum Schutz geografischer Angaben ist besiegelt. Der Trilog aus Kommission, Europaparlament und Rat konnte am 24. Oktober in Brüssel dazu eine Einigung erzielen. Demnach werden u.a. die Antragsverfahren vereinfacht.

Geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten können bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln durch EU-Recht geschützt werden.

Image: BMEL

Zudem werden entsprechende Bezeichnungen in Zukunft auch online einen besseren Schutz erhalten. Die Verhandlungsergebnisse müssen nun noch von den Co-Gesetzgebern (Parlament und Rat) gebilligt werden. Dies gilt nach der Einigung im Trilog als Formalie. Für die drei Sektoren Lebensmittel, Wein und Spirituosen werden nach Angaben der Kommission mit der neuen Verordnung die bisher verschiedenen Verfahrensvorschriften und Vorgaben zum Schutz geografischer Angaben zu einer einzigen Prozedur für die Eintragung derselbigen für EU- und Nicht-EU-Antragsteller zusammengeführt. Versprochen wird sich davon ein insgesamt einfacherer Rechtsrahmen mit kürzeren Eintragungsfristen. Darüber hinaus erklärte die Brüsseler Behörde, dass mit den neuen Vorschriften der Schutz geografischer Angaben zu Produkten, die als Zutaten in Verarbeitungserzeugnissen verwendet werden, verbessert werde. Gleiches gelte für Bezeichnungen, die im Internet verkauft würden. Künftig werden der Trilog-Einigung zufolge mit den geschützten Angaben auch die entsprechenden Domainnamen geschützt. Die Mitgliedstaaten sind dann dazu verpflichtet, Domänennamen, die missbräuchlich die geografischen Angaben nutzen, in ihrem Hoheitsgebiet zu sperren.

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