Die Direktion für Gartenbaukulturen führte im Januar 2024 eine Felduntersuchung in den wichtigsten Avocadoanbaugebieten durch, um den Reifegrad und die Angemessenheit der Mengen für den Export festzustellen. Die Früchte erwiesen sich als unreif und unzureichend, sodass die Beschränkung des Avocado-Versands auf dem Seeweg verlängert werden musste.

Jetzt hat die Direktion bekanntgegeben, dass die Ernte und der Export von Avocados am 1. März 2024 wieder aufgenommen werden dürfen, nachdem die Exporteure folgende Vorschriften umsetzen mussten, wie die Kenya Export Promotion & Branding Agency mitteilt.

Avocados

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Den Exporteuren wurde empfohlen, mindestens drei Tage vor der Verschiffung eine Inspektion der Exportware zu beantragen. Die Ausfuhr von Fuerte- und Hass-Sorten werde fortgesetzt, sei jedoch auf den maximalen Größencode 20 (184 g) beschränkt. Alle Exporteure müssen bis zum 26. Februar 2024 COB eine Liste aller Vermarktungsagenten oder Lieferanten von Gartenbauerzeugnissen vorlegen. Die Exporteure seien verpflichtet, ausschließlich mit Vermarktungsagenten mit gültiger Registrierungsgenehmigung zusammenzuarbeiten. Exporteure oder ihre Agenten, die Avocados ohne Kisten oder in offenen Pick-up-Trucks oder Probox-Fahrzeugen entgegen den Gartenbauvorschriften transportieren, werden bestraft. Allen Avocadohändlern wird empfohlen, die volle Verantwortung für die Produktion und die Nachproduktion zu übernehmen.