Bedingt durch ergiebige Niederschläge der vergangenen Wochen sind viele landwirtschaftliche Flächen nur schwer befahrbar. Bei der bevorstehenden Hackfruchternte (Mais, Kartoffeln, Rüben) spitzt sich in einigen Regionen Niedersachsens die Situation zu, berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Eine Beerntung der Felder mit Erntemaschinen mit Standardbereifung wird nicht überall möglich sein.

Um diese Flächen dennoch beernten zu können, müssen Häcksler oder Roder mit Breitreifen, Doppelbereifung oder Gleiskettenlaufwerken ausgerüstet werden. Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen seien Ausnahmen nach § 70 StVZO und § 29 StVO bei Fahrzeugbreiten von mehr als 3,00 m erforderlich. Jedoch reiche diese Genehmigung, die für die meisten Erntemaschinen bis zu einer Breite von 3,50 m erteilt wurden, in diesem Jahr nicht überall aus.

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Image: Martin Vaupel

Auf Anfrage der LWK Niedersachsen hat nun das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (Nds. MW) einen Erlass an alle Straßenverkehrsbehörden in Niedersachsen erteilt. Damit ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und eine Erlaubnis gemäß § 29 StVO, ohne Anhörung des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und des Nds. MW möglich. Somit können auf Antrag beim örtlichen Straßenverkehrsamt auch Erntemaschinen mit einer Breite von mehr als 3,50 m auf der Straße fahren.

Das Nds. MW hat die Ausnahme bis zum Ende des Jahres 2024 ermöglicht. Die Ausnahme beziehe sich ausschließlich auf die größere Breite von Fahrzeugen aufgrund der Ausrüstung mit Breit-/Doppelbereifung bzw. Gleisketten (Raupen) und legitimiert nicht höhere Fahrzeuggewichte.