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Im Zuge der Revision des Systemhandbuchs sind mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auch die Kennzeichnungsregeln für zusammengesetzte Produkte überarbeitet worden. Künftig werden die Endverbraucher laut der QS Qualität und Sicherheit GmbH einfacher und umfassender darüber informiert, welche Zutaten in zusammengesetzten Produkten nach den Anforderungen des QS-Systems hergestellt worden sind. „Die Anforderungen an die Kennzeichnung der zusammengesetzten QS-Produkte wurden in diesem Zuge praxisnaher und transparenter gestaltet. Das Verfahren zur Freigabe von Etiketten wird darüber hinaus vereinfacht“, so QS. Eine Freigabe sei nicht mehr erforderlich, wenn alle folgenden Punkte – sofern anwendbar – zutreffen:
  1. Das zusammengesetzte Produkt enthält mindestens 50 Prozent QS-Ware.
  2. Das im Produkt enthaltene Fleisch bzw. die enthaltenen Fleischwaren, welche unter den Geltungsbereich des QS-Systems fallen, sind zu 100% QS-Ware.
  3. Die im zusammengesetzten Produkt enthaltenen stückigen Zutaten aus Obst, Gemüse und Kartoffeln, die jeweils einen Anteil von mindestens 10% der Gesamtmenge des zusammengesetzten Produktes ausmachen, sind ebenfalls QS-Ware.
Generell gelte, dass alle QS-Zutaten im Verzeichnis der Zutaten eindeutig mit einer Fußnote gekennzeichnet werden müssen.