QS weist aber darauf hin, dass die Kommunikation mit der QS-Geschäftsstelle weiterhin auf Deutsch oder Englisch erfolgen muss. Das bedeutet, dass Kommentare und Korrekturmaßnahmen, Rücksetz- und Entsperrungsanträge sowie schriftliche Anfragen, die auf Spanisch erfolgen, zusätzlich eine deutsche oder englische Übersetzung enthalten müssen.
Bereits seit November 2019 bietet QS für spanischsprachige QS-Systempartner, Bündler sowie Mitarbeiter von Zertifizierungsstellen und Laboren eine spanischsprachige Version der QS-Datenbank an.