Die dafür nötigen Kriterien regelt die Richtlinie Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL). Sie legt u.a. fest, dass geeignete Arbeitskleidung aus einem Polyester/Baumwolle-Mischgewebe (mind. 65 % Polyester) hergestellt sein muss. Die Mindeststoffdichte (Grammatur) wurde nunmehr im Zuge einer Überprüfung von 250 ...
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