Die Europäische Kommission hat eine österreichische Beihilferegelung in Höhe von rund 120 Mio Euro zur Unterstützung der Landwirtschaft und der Aquakultur im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine genehmigt. Die Niederlande dürfen Garantien über insgesamt 70 Mio Euro an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leisten, die im Unterglasanbau tätig sind. Beide Genehmigungen erfolgten im Rahmen der EU-Beihilferegelung zur Abfederung der Folgen der Ukraine-Krise, teilte die Brüsseler Behörde kurz vor Ostern mit.

Die Unterstützung für die österreichischen Landwirte darf in Form direkter Zuschüsse gewährt werden. Ziel der Wiener Regelung ist es, die Belastung durch die krisenbedingt gestiegenen Stromkosten zumindest teilweise abzufedern. Die Zahlungen dürfen 250.000 Euro pro landwirtschaftlichen Erzeuger beziehungsweise 300.000 Euro pro Begünstigten, der im Aquakultursektor tätig ist, nicht überschreiten. Den Niederlanden ist gestattet, die Beihilfe in Form von Darlehensbürgschaften zu gewähren. Laut Kommission decken diese 70 % der in Anspruch genommenen Darlehen ab und haben eine Laufzeit von vier Jahren. In bestimmten Fällen könne diese auf bis zu sechs Jahre verlängert werden. Gewährt werden muss die Unterstützung in beiden Mitgliedstaaten bis spätestens zum 31. Dezember 2023. Derweil teilte Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am 13. April mit, dass die bäuerlichen Familien ab 17. April ihre Anträge auf einen Stromkostenzuschuss stellen könnten. Lägen die Voraussetzungen für die Gewährung der Stromkostenbremse vor und werde dem Antrag stattgegeben, werde der Zuschuss automatisch bei der Stromrechnung ab 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten berücksichtigt, erläuterte Totschnig. AgE