Die EU-Kommission hat am 31. Januar 2024 vorgeschlagen, dass Landwirtinnen und Landwirte in diesem Jahr von dem verpflichtenden Mindestanteil an Brachflächen zum Schutz der Artenvielfalt und Böden (GLÖZ 8) abweichen können. Der Vorschlag wird nun mit den Mitgliedstaaten abgestimmt, teilt das Bundesminsiterium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu: „Ich werbe innerhalb der Bundesregierung dafür, dass wir dem Vorschlag der EU-Kommission zu den Brachflächen zustimmen. Zugleich stellen sich für uns Fragen der Umsetzung und für unseren GAP-Strategieplan, denn wir brauchen auch weiterhin einen effizienten und effektiven Schutz der Artenvielfalt, die schließlich auch ein unverzichtbarer Produktionsfaktor für unsere Landwirtschaft ist. Wir können nicht die eine Krise auf Kosten einer anderen lösen.”

Hummel

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Image: JuergenL/AdobeStock