Ursprünglich bis Dezember 2019 befristete zugelassene, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel wurden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um ein weiteres Jahr verlängert.Grund dafür sei, dass vorgeschriebene Schritte im Zulassungsverfahren bei einigen der betroffenen Pflanzenschutzmittel nicht abgeschlossen werden konnten, bezieht sich QS auf das BVL. Laut Artikel 43 Abs. 6 der Verordnung ...
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