Foto: jchizhe/AdobeStock

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Das Herbizid darf u.a. gegen Senecio- und Polygonum-Arten in Spinat und frischen Kräutern zum Einsatz gebracht werden.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, gilt die Notfallzulassung für Asulox in Spinat und frischen Kräutern für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2021.