Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Fungizid mit dem Wirkstoff Kupferhydroxid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln zur Anwendung kommen.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) miteilt, ist die Notfallzulassung auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 21. Juli bis zum 17. November 2021.
Das Europaparlament wird sich am 23. April mit der Novelle des EU-Saatgutrechts befassen und über seine Verhandlungsposition abstimmen. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten werden indes erst in der kommenden Legislaturperiode beginnen. Vorher muss das neu gewählte Parlament entscheiden, ob es die bestehende Position übernehmen oder nochmals Hand daran anlegen will.
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