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Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Insegar erlassen.

Wie QS unter Berufugn auf das BVL mitteilt, gilt die Notfallzulassung für Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen sowie Renekloden und ist im Zeitraum 15. Mai bis zum 11. September 2023 gültig.