Mit Wirkung zum 30. April 2024 widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, liege der Widerruf in einer aufgehobenen EU-Genehmigung für den Wirkstoff begründet.

diverser Kohl

diverser Kohl

Image: exclusive design/AdobeStock

Betroffen vom Widerruf der Zulassung für den Wirkstoff Spirotetramat sind die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel-Zulassungen:

  • Movento SC (Zulassungsnr.: 008860-00
  • Movento SC (Zulassungsnr.: 008807-00)
  • Movento OD 150 (Zulassungsnr.: 026554-00)

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/939 gilt für die betreffenden Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2024 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2025. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.