Copa Cogeca hat die Europäische Kommission eigenen Angaben zufolge wiederholt aufgefordert, für das Jahr 2024 Ausnahmen von den GAP-Konditionalitäten (z.B. GLÖZ 6, 7 und 8), Öko-Regelungen und darauf aufbauende Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen in Betracht zu ziehen.

”Wir forderten ein gemeinsames Vorgehen, um diese ernsten Schwierigkeiten zu bewältigen”, heißt es.

Am 31. Januar habe die Präsidentin der Europäischen Kommission unter dem Druck der Demonstrationen eine “einjährige Ausnahmeregelung von den GAP-Vorschriften für brachliegende Flächen” angekündigt. Die überarbeiteten Bedingungen für den GLÖZ 8 waren Teil der von den Landwirten erwarteten größeren Flexibilität.

Copa Cogeca nehme diesen Fortschritt zur Kenntnis, allerdings komme diese Entscheidung spät im Agrarkalender und bleibe begrenzt. ”Wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates diesen Vorschlag weiter ausbauen werden, um einen globaleren Ansatz zu verfolgen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die von extremen Klimaereignissen besonders betroffen sind.”

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